Prinzipiell sollte jeder Mensch über eine private Rechtsschutzversicherung verfügen, denn sie bietet eine Kostensicherheit im Fall von Streitigkeiten und Auseinandersetzungen. Allerdings deckt sie nicht nur die Kosten vor und während eines Prozesses, sondern übernimmt auch die Kosten für eine anwaltliche Beratung. Außerdem werden Gerichtskosten, Strafkautionen, zu zahlende Zeugengelder und auch Gutachter- oder Sachverständigenhonorare übernommen. Bis zu einer vertraglich festgesetzten Summe, werden auch die Kosten des Gegners übernommen, sofern der Prozess nicht positiv für den Versicherungsnehmer verläuft.
Die private Rechtsschutzversicherung bietet vielerlei Vorteile, denn eine Kostenübernahme erfolgt grundsätzlich unabhängig davon, ob der Versicherungsnehmer den Prozess gewinnt oder verliert. Selbst wenn der Versicherte sich während eines Gerichtsverfahrens friedlich mit der gegnerischen Partei einigt oder ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren durchgeführt wird, erhält der Versicherungsnehmer eine finanzielle Absicherung.
Grundsätzlich muss die Versicherungsgesellschaft im Vorfeld über das Anstreben einer Klage informiert werden, denn nur so kann geprüft werden, wie die Erfolgsaussichten für den Prozess sind. Sobald eine angestrebte Klage als aussichtslos eingeschätzt wird, werden auch die Kosten für den Prozess nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen.
Mit einer privaten Rechtsschutzversicherung kann der Betroffene sich stressfrei für sein Recht einsetzen. Dennoch sollte er vor dem Abschluss einer Versicherung einen kostenlosen Versicherungsvergleich durchführen, denn aufgrund der Vielzahl von Angeboten und Versicherungsgesellschaften kann schnell der Überblick verloren gehen.